Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mag.a Barbara Birke
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte – auch für alle künftigen – zwischen dem/der Auftraggeber*in und Mag.a Barbara Birke gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Umfang des Auftrages / Stellvertretung
Inhalt und Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Mag.a Barbara Birke ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dialog41 Birke Schwarz GmbH erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber*in.
Der/die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass Mag.a Barbara Birke auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
Der/die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer*innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Mag.a Barbara Birke von dieser informiert werden.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Berichterstattung / Berichtspflicht
Mag.a Barbara Birke verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter angemessen zu berichten.
Mag.a Barbara Birke ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Mag.a Barbara Birke ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den Mag.a Barbara Birke und ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Mag.a Barbara Birke. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber*in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung Mag.a Barbara Birke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Mag.a Barbara Birke – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des/der Auftraggebers*in gegen diese Bestimmungen berechtigt Mag.a Barbara Birke zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
Mag.a Barbara Birke ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Mag.a Barbara Birke wird den/die Auftraggeber*in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des/der Auftraggebers*in erlischt nach drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung / Schadenersatz
Mag.a Barbara Birke haftet dem/der Auftraggeber*in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Mag.a Barbara Birke beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers*in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der/die Auftraggeber*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Mag.a Barbara Birke zurückzuführen ist.
Sofern Mag.a Barbara Birke das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Mag.a Barbara Birke diese Ansprüche an den/die Auftraggeber*in ab. Der/die Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung / Datenschutz
Mag.a Barbara Birke verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers*in erhält.
Weiters verpflichtet sich Mag.a Barbara Birke, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen des/der Auftraggebers*in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Mag.a Barbara Birke ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, derer sie sich bedient, entbunden. Mag.a Barbara Birke hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. Mag.a Barbara Birke unterliegt in Mediationen nach dem ZivMediatG der Verschwiegenheit gem. §18 ZivMediatG.
Mag.a Barbara Birke ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber*in leistet Mag.a Barbara Birke Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Mag.a Barbara Birke ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber*in und Mag.a Barbara Birke. Mag.a Barbara Birke ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Mag.a Barbara Birke fällig.
Mag.a Barbara Birke wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mag.a Barbara Birke ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 6 Abs.1 Z27 UstG.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Mag.a Barbara Birke vom/von der Auftraggeber*in zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Mag.a Barbara Birke, so behält Mag.a Barbara Birke den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Zeithonorars ist das Honorar für jenen Anteil, der für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 20 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Mag.a Barbara Birke bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Mag.a Barbara Birke von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Elektronische Rechnungslegung
Mag.a Barbara Birke ist berechtigt, dem/der Auftraggeber*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Mag.a Barbara Birke ausdrücklich einverstanden.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Mag.a Barbara Birke weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Mag.a Barbara Birke eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Schwierigkeiten bei der Auftragsdurchführung bemühen, diese im Einvernehmen außergerichtlich im Wege der Verhandlung zu lösen oder eine Mediationsverfahren zu initiieren.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Mag.a Barbara Birke. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Mag.a Barbara Birke zuständig.
Mag.a Barbara Birke Doktor Schreber-Gasse 41 1130 Wien